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Anwälte für Erbfolge in Wickede (Ruhr)

Rechtsanwalt Detlev Kruse
Nordstraße 2
58739 Wickede (Ruhr)

Brauchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt in Wickede (Ruhr) wegen eines Streits um die gesetzliche Erbfolge?

Eine Erbschaft verursacht oft viele Streitigkeiten – oft mit langjährigen Folgen. Wie der Nachlass aufgeteilt wird, hängt von der Erbfolge ab. Diese durchschauen viele Angehörige nicht. Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Was ist die gesetzliche Erbfolge und wie unterscheidet sie sich von der gewillkürten Erbfolge?

Das Gesetz bestimmt, wer erbt, wenn dies der Erblasser nicht selbst regelt. Alternativ kann dies aber auch der Erblasser selbst festlegen – dann ist die Rede von „gewillkürt“. Seinen letzten Willen kann man zum Beispiel in einem Testament oder Erbvertrag niederlegen. Dabei sind Formvorschriften zu beachten. Die gesetzliche Regelung kommt auch dann zum Tragen, wenn das Testament ungültig ist. Zum Testament und zur gesetzlichen Erbschaftsregelung kann Sie ein Rechtsanwalt aus Wickede (Ruhr) kompetent beraten.

Wie erben Verwandte bei Anwendung der gesetzlichen Erbfolge?

Als erste erben Verwandte der ersten Ordnung, also Kinder und Enkel. Dann folgen Angehörige der zweiten Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen. Als dritte Ordnung kommen schließlich Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins zum Zuge. Eine vorhergehende Ordnung schließt eine nachfolgende von jeglichen Erbansprüchen aus. Das bedeutet: Wenn der Verstorbene Kinder hatte, erben seine Eltern oder Geschwister als Erben zweiter Ordnung nichts. Ganz wichtig ist eine qualifizierte Rechtsberatung – in Wickede (Ruhr) stehen Ihnen im Bereich Erbrecht erfahrene Anwälte zur Verfügung.

Was gilt für die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern?

Ehegatten des Erblassers sind neben den Verwandten gesetzliche Erben. Gibt es Kinder, erbt der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses. Wenn das Paar im üblichen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der überlebende Partner ein weiteres Viertel. Wenn keine Kinder existieren, erhält der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte – auch wenn zum Beispiel Geschwister vorhanden sind. Und auch im letzteren Fall kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu, sodass es insgesamt drei Viertel sind. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Wickede (Ruhr) hilft Ihnen, festzustellen, welche Erbansprüche Ihnen zustehen.

Welche Folgen hat die gesetzliche Erbfolge bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug?

Ein ausländischer Wohnsitz führt in vielen Ländern zur Anwendung des dortigen Rechts. Dieses sieht oft ganz andere Erbschaftsregelungen vor. Selbst in anderen EU-Ländern gibt es zum Beispiel oft kein Erbrecht von Ehegatten. Auch bei den Pflichtteilen gibt es erhebliche Unterschiede. Innerhalb der EU richtet sich das anwendbare Recht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Dringend zu empfehlen ist hier die Abfassung eines Testaments mit klarer Aussage, dass auf den Erbfall deutsches Recht angewendet werden soll. Da auch dies nicht immer hilft, empfiehlt sich eine rechtzeitige fachkundige Beratung – etwa durch einen erfahrener Rechtsanwalt aus Wickede (Ruhr).

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Hilfe zu finden, wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Erbfolge haben.

In Wickede (Ruhr) sind verschiedene Rechtsanwälte im Bereich Erbrecht tätig – bei uns finden Sie eine Liste mit kompetenten Juristen. Möchten Sie erst nähere Informationen zu den Anwälten und deren Tätigkeit? Dafür müssen Sie nur den Button "Kontaktdaten" anklicken. Eine Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl wird durch unser Kontaktformular vereinfacht. Natürlich ist eine Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie kostenlos und unverbindlich. Anschließend erhalten Sie umgehend von Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt einen Anruf zur Terminvereinbarung.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Wickede (Ruhr) gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.