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Anwälte für Erbfolge in Warschau

Rechtsanwalt Dr. Jacek Franek, M.L.E
ul. Ledochowskiej 5E/2
02-972 Warschau

Über die gesetzliche Erbfolge gibt es viele Missverständnisse. Ein guter Rechtsanwalt für Erbrecht in Warschau kann Sie im Ernstfall beraten.

Viele Familien streiten sich nach einer Erbschaft jahrelang um den Nachlass. Von der Erbfolge hängt es ab, wer etwas erhält – aber viele Menschen wissen nicht, wonach sich diese richtet. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt zu finden, der Sie zu allen erbrechtlichen Fragen berät.

Was muss man zur Erbschaft von Ehegatten wissen, wenn eine gesetzliche Erbfolge besteht?

Zu den gesetzlichen Erben gehören auch Ehepartner. Diese erben, wenn es Kinder gibt, ein Viertel. Wenn das Ehepaar keinen besonderen Güterstand vereinbart und in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kommt ein weiteres Viertel dazu. Gibt es keine Kinder, erbt der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte, auch neben Verwandten zweiter Ordnung wie Geschwistern. Eine Zugewinngemeinschaft sorgt auch hier dafür, dass ein weiteres Viertel hinzukommt – also insgesamt drei Viertel. Ein versierter Rechtsanwalt aus Warschau kann überprüfen, welcher Erbanteil Ihnen zusteht.

Was gilt, wenn Erblasser oder Erben im Ausland wohnen?

Ein ausländischer Wohnsitz führt in vielen Ländern zur Anwendung der ausländischen Rechtsordnung. Dabei können überraschende Ergebnisse herauskommen. In vielen Ländern gibt es zum Beispiel kein Ehegattenerbrecht und völlig andere Regelungen über den Pflichtteil naher Angehöriger. Innerhalb der EU wird auf einen Erbfall das Recht des Staates angewendet, in dem der Erblasser sich zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. Es ist besonders wichtig, hier ein Testament zu verfassen und darin festzulegen, dass deutsches Recht gelten soll. Ohne diese Festlegung gilt das Testament oft nicht. Ein kompetenter Anwalt in Warschau kann Sie zum Thema Erbschaft und Ausland beraten.

Wie unterscheiden sich gewillkürte und gesetzliche Erbfolge?

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine gesetzliche Regelung dazu, welche Verwandten welchen Anteil am Erbe erhalten. „Gewillkürt“ steht für den letzten Willen, den der Erblasser schriftlich niederlegt, um selbst zu bestimmen, wer etwas erben soll. Dazu kann man ein Testament erstellen oder auch einen Erbvertrag aufsetzen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Vermächtnis. Verletzt man die Formvorschriften, ist das Testament unwirksam – dann kommt die gesetzliche Regelung zum Tragen. Ein versierter Anwalt in Warschau kann für Sie prüfen, ob Sie etwas erben.

Was muss man zur gesetzlichen Erbfolge unter Verwandten wissen?

Zuerst sind die Erben erster Ordnung an der Reihe: Kinder und Enkelkinder. Dann die Erben zweiter Ordnung: Eltern, Brüder und Schwestern, Nichten und Neffen. Unter die Erben dritter Ordnung fallen Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins. Eine vorangehende Ordnung schießt immer eine nachfolgende von der Erbfolge aus. Gibt es also Kinder des Erblassers, erhalten seine Eltern oder Geschwister keinen Anteil vom Erbe. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Warschau kann für Sie prüfen, ob Sie etwas aus dem Nachlass erhalten.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich zum Thema gesetzliche Erbfolge beraten zu lassen!

Eine übersichtliche Liste von in Warschau zugelassenen Anwälten für Erbrecht steht Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung. Wenn Sie auf "Kontaktdaten" klicken, erreichen Sie das Profil des jeweiligen Anwalts. Dort finden Sie Informationen über dessen Arbeit. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, ohne große Umstände Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Für Sie bringt die Nutzung unseres Kontaktformulars keinerlei Zahlungspflichten oder andere Verpflichtungen mit sich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl meldet sich dann baldmöglichst bei Ihnen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Warschau gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.