Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Sinzheim finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Sinzheim

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Sinzheim auch, wenn Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend macht – hier finden Sie Ihren Rechtsbeistand!

Eigenbedarf ist einer der Gründe, aus denen ein Mietverhältnis ordentlich und mit Frist gekündigt werden darf. Viele Vermieter machen dabei Fehler. Mit einer rechtlichen Beratung können Sie klären, ob die Schritte des Vermieters wirksam sind. Über unsere Internetseite können Sie schnell und kostenfrei eine Anfrage an einen Mietrechts-Anwalt Ihrer Wahl senden!

Welche Folgen hat es, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Ein Härtefall gibt dem Mieter das Recht, gegen die Kündigung wegen Eigenbedarfs Widerspruch einzulegen. Dies ist der Fall, wenn ein Wohnungswechsel für den Mieter oder seine Familie gerade unzumutbar ist. Beispiele sind hohes Alter mit Gesundheitsproblemen und Verwurzelung in der Umgebung, Schwangerschaft, Erkrankung, Prüfungssituationen. Der schriftliche Widerspruch muss den Vermieter spätestens zwei Monate vor Vertragsende erreichen. Ein in Sinzheim ansässiger Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihren Härtefall richtig zu begründen.

Unter welchen Umständen kann der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?

Der Eigentümer muss die Räume für sich selbst, nahe Verwandte oder sonstige Mitglieder seines Haushalts, etwa eine Pflegekraft, benötigen. Es muss sich um nahe Verwandte wie Kinder oder Geschwister handeln. Allerdings kommen ausnahmsweise auch entferntere Angehörige in Frage, wenn diese eine enge Beziehung zum Vermieter haben. Der Wohnbedarf des Vermieters muss der Größe der Wohnung entsprechen, für die gekündigt werden soll. Eine Einzelperson kann zum Beispiel kein ganzes Haus für sich beanspruchen. In seinem Schreiben muss der Vermieter erläutern, wer aus welchem Grund einziehen will. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Sinzheim das Vorliegen von Eigenbedarf prüfen.

Der Vermieter macht Eigenbedarf geltend: Was tun?

Fehlen im Brief des Vermieters Angaben zum Grund und zur Person, die die Wohnung braucht, entfaltet er keine Wirkung. Nicht erlaubt ist eine Beendigung des Mietverhältnisses ohne konkreten Anlass, also „auf Vorrat“. Der Vermieter darf Ihnen nicht nach kurzer Mietzeit kündigen, wenn er schon bei Mietbeginn vorhatte, Eigenbedarf anzumelden. Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, Ihnen eine Ersatzwohnung anzubieten, wenn er noch andere verfügbare Wohnungen vor Ort hat. Ein in Sachen Eigenbedarf erfahrener Rechtsanwalt in Sinzheim kann prüfen, ob dieser Schritt des Vermieters wirksam ist.

Was muss ich als Mieter tun, wenn ich feststelle, dass die Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam ist?

Der Mietvertrag besteht in diesem Fall weiter. Als Mieter müssen Sie nichts Besonderes tun. Sie können zwar dem Vermieter Ihre Rechtsansicht mitteilen. Verpflichtet sind Sie dazu jedoch nicht. Es kommt also rechtlich nicht darauf an, ob der Mieter dem Schreiben des Vermieters widerspricht oder ob dieser den Widerspruch erhält. Ist der Vermieter der Meinung, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann wird die Sache vom Gericht nachgeprüft. In Sinzheim gibt es versierte Rechtsanwälte, die für Sie nachprüfen können, ob Ihr Vermieter wirksam Eigenbedarf anmelden kann.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem in Sachen Eigenbedarf zu finden.

Auf unserer Internetseite stellen wir Ihnen verschiedene Rechtsanwälte vor, die sich in Sinzheim schwerpunktmäßig mit dem Mietrecht befassen. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" erreichen Sie das Profil des jeweiligen Anwalts und finden Informationen über dessen Arbeit. Für eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie ganz einfach unser Kontaktformular nutzen. Eine solche Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen dann zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm eine Terminabsprache treffen.