Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Regensburg finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Regensburg

Rechtsanwalt Alois Biebl
Lappersdorfer Straße 18
93059 Regensburg
Rechtsanwalt Lutz Mirus
Neupfarrplatz 2
93047 Regensburg
Rechtsanwalt Axel Becking
Alter Kornmarkt 1
93047 Regensburg

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Regensburg wegen eines Streits um das Thema Eigenbedarf?

Macht der Vermieter Eigenbedarf geltend, kann er das Mietverhältnis unter Wahrung einer Frist beenden. Oft kann eine zeitnahe Rechtsberatung dabei helfen, das Mietverhältnis aufrecht zu erhalten. Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie ganz einfach ein Beratungsgespräch vereinbaren - mit einem Anwalt für Mietrecht.

Welche Konsequenzen hat eine unwirksame Eigenbedarfskündigung?

Ist das Vorgehen des Vermieters unwirksam, kann er nicht verlangen, dass Sie ausziehen – der Mietvertrag besteht einfach weiter. Als Mieter können Sie zwar auf das Schreiben des Vermieters reagieren. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Auch ohne formellen Einspruch hat das unwirksame Schreiben des Vermieters keine Auswirkungen. Wenn Ihr Vermieter sein Vorgehen für rechtlich einwandfrei hält, steht es ihm frei, Räumungsklage zu erheben. Das Gericht wird dann den Fall prüfen. Wenn Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend macht, sollten Sie die Wirksamkeit von einem Rechtsanwalt aus Regensburg prüfen lassen.

In welchen Härtefällen kann sich der Mieter wehren?

Liegt beim Mieter ein Härtefall vor, hat dieser das Recht, dem Eigenbedarf zu widersprechen. Ist ein Wohnungswechsel für den Mieter auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters nicht zumutbar, liegt ein solcher Fall vor. Beispiele sind Prüfungsstress, hohes Alter mit Gebrechlichkeit, Erkrankungen, aber auch eine Schwangerschaft. Hier ist eine Frist zu beachten: Der Mieter muss schriftlich spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses widersprochen haben. Um Ihren Härtefall zu untermauern, sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Regensburg wenden.

In welcher Situation darf der Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Voraussetzung ist, dass der Eigentümer die Wohnung entweder für sich selbst benötigt, oder für nahe Familienmitglieder, oder für andere Mitglieder seines Haushalts. Außer engen Angehörigen wie Schwester, Bruder oder Kindern kommen auch entferntere in Frage, wenn diese eine sehr enge persönliche Beziehung zum Vermieter haben. Der Wohnbedarf des Vermieters – also die benötige Wohnungsgröße – muss tatsächlich der Wohnung entsprechen, die er angeblich beziehen möchte. Welche Person aus welchem Grund einziehen will, muss sich aus dem Kündigungsschreiben ergeben. Die Eigenbedarfskündigung kann durch einen kompetenten Rechtsanwalt in Regensburg überprüft werden.

Wie reagiert man am besten auf eine Eigenbedarfskündigung?

Ein Schreiben ohne ausreichende Begründung und Mitteilung, welche Person einziehen wird, ist unwirksam. Der Anlass für den Schritt des Vermieters muss auch konkret und aktuell sein. „Auf Vorrat“ darf er die Wohnung nicht freimachen. Unwirksam wäre auch eine Beendigung des Mietvertrages nach kurzer Mietdauer, wenn für den Vermieter von Anfang an feststand, dass er bald selbst Bedarf an den Räumen haben würde. Gerade im Mehrfamilienhaus kann es sein, dass gerade eine andere Wohnung des Vermieters frei wird. Diese muss er Ihnen als Ersatzwohnung anbieten. Um eine Eigenbedarfskündigung vielleicht zu verhindern, sollten Sie sich von einem der versierten Rechtsanwälte in Regensburg beraten lassen.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Unterstützung beim Vorgehen gegen eine Eigenbedarfskündigung zu erhalten!

In Regensburg sind verschiedene Rechtsanwälte für Mietrecht tätig – hier finden Sie eine Auflistung kompetenter Juristen. Die Profile der Anwälte – mit weiteren Informationen – finden Sie über den Button "Kontaktdaten". Möchten Sie einen Termin mit einem Anwalt vereinbaren? Dies wird für Sie durch unser Kontaktformular vereinfacht. Aus der Verwendung des Kontaktformulars ergeben sich für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Sie werden dann umgehend vom dem angesprochenen Rechtsanwalt eine telefonische Rückmeldung zur Terminvereinbarung erhalten.