Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Fulda finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Fulda

Sie sind in Fulda auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen einer Frage zum Eigenbedarf?

Vermieter können einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen. Dabei handelt es sich um eine ordentliche und befristete Kündigung. Dabei kommt es jedoch häufig zu Fehlern. Eine anwaltliche Beratung kann vielleicht helfen, die Wohnung zu behalten. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach einen Anwalt für Mietrecht finden, der Sie dazu berät.

Unter welchen Voraussetzungen kann Eigenbedarf geltend gemacht werden?

Der Vermieter muss die Wohnung für sich, nahe Verwandte oder andere Mitglieder seines Haushalts benötigen. Als Verwandte kommen hier enge Verwandte wie Kinder oder Geschwister in Frage, oder entferntere Verwandte, mit denen dann jedoch eine sehr enge Beziehung bestehen muss. Die Größe der betreffenden Wohnung muss dem konkreten Wohnbedarf des Vermieters entsprechen, die Wohnung darf also nicht zu klein oder zu groß sein. Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter die genauen Gründe nennen und auch erklären, welche Person später warum einziehen soll. Vielleicht hat der Vermieter nicht alle Voraussetzungen des Eigenbedarfs beachtet? Ein erfahrener Rechtsanwalt in Fulda kann Sie beraten.

Wie reagiere ich als Mieter am besten auf eine Kündigung wegen Eigenbedarf?

Prüfen Sie zuerst, ob das Schreiben alle notwendigen Angaben enthält und auch eine ausreichende Begründung. Das Mietverhältnis darf nicht „auf Vorrat“ beendet werden, weil vielleicht später ein solcher Grund eintritt. Auch darf Ihnen nicht nach nur kurzer Mietzeit gekündigt werden, wenn schon von vornherein feststand, dass der Vermieter die Wohnung bald selbst braucht. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen? Dann ist er verpflichtet, Ihnen eine zufällig freie Ersatzwohnung anzubieten. Ganz wichtig ist eine qualifizierte Rechtsberatung – in Fulda stehen Ihnen im Bereich Eigenbedarf erfahrene Rechtsanwälte zur Verfügung.

Welche Folgen hat eine unwirksame Kündigung wegen Eigenbedarf?

Eine unwirksame Kündigung ist schlicht ungültig und muss nicht beachtet werden. Das Mietverhältnis wird dadurch nicht beendet. Mieter können dem Vermieter mitteilen, dass der Mietvertrag aus Ihrer Sicht weiterläuft. Sie müssen dies jedoch nicht tun. Es kommt hier also nicht darauf an, ob dem Vermieter ein Widerspruch zugeht. Bleibt der Vermieter dabei, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann geht der Fall vor Gericht. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Fulda hilft Ihnen, festzustellen, ob Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend machen darf.

Welche Härtefälle gibt es und welche Folgen haben sie?

§ 574 BGB ermöglicht einen Widerspruch des Mieters gegen die Eigenbedarfskündigung in einem Härtefall. Ein solcher Fall liegt vor, wenn es für den Mieter derzeit auch unter Berücksichtigung der Vermieterinteressen unzumutbar wäre, umzuziehen. Härtefälle sind zum Beispiel Erkrankungen, Schwangerschaften, Prüfungssituationen oder hohes Alter mit zusätzlichen Erschwernissen wie Gesundheitsproblemen. Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen – hier ist die Frist wichtig! Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Fulda dabei helfen, Ihren Härtefall hinreichend zu begründen.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit Eigenbedarf im Mietverhältnis auskennt?

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der in Fulda tätigen Rechtsanwälte für Mietrecht. In unseren Kanzleiprofilen finden Sie hilfreiche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Die Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt vereinfacht sich durch unser Kontaktformular. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten dann umgehend von Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt einen Rückruf zwecks Terminvereinbarung.