Ihren Anwalt für Pflegestufe in Bergheim finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Pflegestufe benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Pflegestufe in Bergheim

Ihren Anwalt für einen Rechtsstreit um das Thema Pflegestufe oder Pflegegrad in $(ort) finden Sie hier.

Viele Menschen sind – gerade in höherem Alter – pflegebedürftig. Wie viele Geld- und Sachleistungen sie dann von ihrer der Pflegekasse bekommen, ist von ihrem Pflegegrad abhängig. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, den richtigen Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Bergheim zu finden!

Welche Voraussetzungen sollte man kennen und welche Leistungen sind mit den einzelnen Pflegegraden verknüpft?

Für voraussichtlich länger als sechs Monate muss Pflegebedürftigkeit absehbar sein. Ein Gutachter wird sechs Lebensbereiche beurteilen, darunter die Beweglichkeit und die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen. Nach einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man in den einzelnen Bereichen noch ist. 64 Kriterien spielen eine Rolle. Je höher der Pflegerad ist, desto mehr Leistungen gibt es, etwa Pflegegeld, Zuschüsse für Pflegesachleistungen, für Tages- und Nachtpflege oder Hilfsmittel. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen in Bergheim helfen, wenn die erforderlichen Leistungen nicht bewilligt werden.

Wie unterscheiden sich Pflegegrade und Pflegestufen?

Die fünf Pflegegrade haben die früheren drei Pflegestufen am 1.1.2017 abgelöst. Eine Folge war, dass nun Demenzerkrankungen besser berücksichtigt werden können. Für die Einstufung in Pflegestufen war entscheidend, wie viele Minuten Pflege jemand pro Tag benötigte. Bei den heutigen Pflegegraden kommt es weit mehr darauf an, in welchem Maße die Person noch für sich selbst sorgen kann. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Bergheim kann Sie beraten, wenn Ihre Pflegekasse Ihren Pflegegrad nicht anerkennen will.

Kann man dem Ergebnis des Pflegegutachtens widersprechen?

Sie können gegen den Bescheid über Ihren Pflegegrad Widerspruch einlegen – am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Dafür haben Sie einen Monat Zeit ab Erhalt des Schreibens. Weist man Sie darin nicht auf die Widerspruchsfrist hin, ist es sogar ein Jahr. Die Pflegekasse prüft den Fall dann erneut. Halten Sie bei einem neuen Besuch alle medizinischen Unterlagen bereit! Ist der neue Bescheid wieder nicht in Ihrem Sinne, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen. Die Frist beträgt wieder einen Monat. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt in Bergheim beraten, wie Sie den Widerspruch am besten begründen.

Was muss ich wissen, um einen Pflegegrad zu beantragen?

Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Dort müssen Sie einen Antrag stellen. Mit einem Anruf oder formlosen Brief können Sie der Kasse mitteilen, dass Sie Leistungen aus der Pflegekasse benötigen. Die Pflegekasse sendet Ihnen dann Antragsformulare zu und veranlasst den Hausbesuch eines Gutachters zur Feststellung des Pflegegrades. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens zwei Jahre lang innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Kasse eingezahlt haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Bergheim kann Ihnen helfen, wenn die Kasse Leistungen verweigert.

Finden Sie einen Anwalt für Ihr Problem im Zusammenhang mit dem Pflegegrad – wir geben Ihnen Tipps!

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir für Sie auf unserer Homepage einige Anwälte für Sozialversicherungsrecht in $(ort) aufgelistet. Zur leichteren Orientierung können Sie die Kanzleiprofile der Anwälte nutzen, darin finden Sie weitere Angaben zu Tätigkeit und Arbeitsweise der Juristen. Für die Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie einfach unser Kontaktformular nutzen. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann zeitnah zur Terminvereinbarung bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Bergheim gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.