Umzug: Darf man einen Parkplatz mit Stühlen, Kartons etc. freihalten?

20.12.2017, Redaktion Anwalt-Suchservice
Umzug: Darf man einen Parkplatz mit Stühlen, Kartons etc. freihalten? © Rh - Anwalt-Suchservice

Bei einem Umzug ist eines unabdingbar: Ein Parkplatz nah am Haus. Denn Möbel und Umzugskisten lassen sich kaum über längere Strecken transportieren. Darf man vor dem Haus einen Parkplatz freihalten?

Ein Umzug erfordert meist ein größeres Fahrzeug – zumindest einen PKW mit Anhänger, einen Kombi, Miettransporter oder gar einen LKW. Aber der Parkstreifen vor dem Haus ist meist überfüllt. Was tun? Oft sieht man private Notlösungen: Parkhindernisse wie Stühle und Garderobenständer, zwischen denen mit Besenstilen und Absperrbändern improvisierte Absperrungen angebracht sind, oft mit einem Zettel „Umzug“. Ist so etwas legal? Oder gibt es „offizielle“ Alternativen?

Selbst gebaute Parkbarrieren


Selbst aufgebaute Hindernisse, um andere am Parken zu hindern, sind unzulässig. Werden sie vom Ordnungsamt entdeckt, wird dieses sie umgehend von der Straße entfernen. Denn private Aufbauten irgendwelcher Art haben nun mal auf öffentlichen Straßen nichts verloren, und ihre Aufstellung verstößt gegen das Rücksichtnahmegebot in § 1 Absatz 2 StVO. Hier könnte auch ein Bußgeld wegen einer unerlaubten Sondernutzung von Verkehrsflächen anstehen. Denn jede Nutzung solcher Flächen zu anderen Zwecken als für das Fahren und, ggf., Halten und Parken, erfordert eine besondere behördliche Erlaubnis, die auch Gebühren kostet. Parkplätze an der Straße oder den Straßenrand selbst also einfach zum privaten Möbel-Ladeplatz umzufunktionieren, ist nicht erlaubt.

Was dürfen andere Autofahrer?


Auch andere Autofahrer dürfen die Möbel wegräumen, um dort zu parken, denn die improvisierten Hindernisse haben keine Rechtswirkung und auf der Straße nichts verloren. Mehrere Gerichtsurteile räumen Autofahrern sogar ein Notwehrrecht gegen das Besetzen von Parklücken durch andere ein. Dabei wird nicht immer einheitlich beurteilt, ob es zum Beispiel zulässig ist, vorsichtig auf einen Fußgänger zuzufahren, der eine Parklücke besetzt. Mit solchen Aktionen sollten Autofahrer sehr zurückhaltend sein, da hier immer die Gefahr besteht, sich wegen Nötigung strafbar zu machen (Nötigung bestätigt: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 7.2.1995, Az. 2 St RR 239/94; Nötigung abgelehnt: Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 26.5.1997, Az. 2 Ss 54/97). Beim Wegräumen von Gegenständen von der Fahrbahn wird diese Gefahr nicht bestehen. Allerdings sollte man darauf achten, kein fremdes Eigentum zu zerstören.

Was passiert bei einem Unfall?


Derartige Gegenstände sind Hindernisse, mit denen andere Verkehrsteilnehmer nicht zu rechnen brauchen. Wird dadurch ein Unfall verursacht, haftet der Aufsteller der Hindernisse unter Umständen allein für den Schaden. Dies kann sehr teuer werden.

Kann ich mich durch selbstgebaute Halteverbotszonen strafbar machen?


Durch die Aufstellung von Gegenständen als Parkhindernis kann man sich strafbar machen – und zwar wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Hindernisse, § 315b Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB). Werden dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, muss der Verursacher mit einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Kommt es zu Schäden an einem Auto oder fährt ein Radfahrer im Dunkeln gegen die Hindernisse und verletzt sich, kann eine solche Strafbarkeit schnell im Raum stehen.

Wie kann ich offiziell Parkplätze für den Umzug reservieren?


Beim zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde kann man für den eigenen Umzug ein temporäres Parkverbot beantragen. Dies sollte man mindestens 14 Tage vor dem Umzug tun, denn die Behörde muss den Antrag zunächst prüfen. Die Schilder erhält man von Unternehmen, die diese verleihen. Es fallen behördliche Gebühren für die Bearbeitung des Antrags und natürlich die Leihgebühren an. Beim Aufstellen sind Fristen zu beachten, denn ein Halteverbot darf nicht mit sofortiger Wirkung vor parkenden Autos aufgestellt werden. Drei bis vier Tage müssen Anwohner Zeit haben, ihre Autos wegzufahren, bevor das Halteverbot in Kraft tritt. Es gibt Umzugsunternehmen, die Antrag und Aufstellung der Schilder für den Umziehenden übernehmen, zum Teil sogar als gesonderten Service unabhängig vom Umzug selbst.

Praxistipp:


Verzichten Sie darauf, selbst gebastelte Parkverbote oder Parkhindernisse aufzustellen. Sie haben nicht das Recht, auf diese Weise einen Parkplatz zu reservieren. Kümmern Sie sich stattdessen um ein offizielles zeitweiliges Halteverbot mit dem Segen der Gemeinde. Kommt es beim Umzug zu einem Unfall mit der Beteiligung von Fahrzeugen oder zu einem Bußgeld wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit, kann Ihnen ein Anwalt mit Spezialisierung auf das Verkehrsrecht wertvolle Hilfe leisten.