Ausbildungsvertrag: Welche Regelungen müssen getroffen werden?

03.06.2013, Redaktion Anwalt-Suchservice
Für viele Schüler ist die Schulzeit in den kommenden Wochen vorbei und sie bemühen sich um einen Ausbildungsplatz. Ist dieser bei einem Betrieb gefunden, schließen der zukünftige Arbeitgeber und der Auszubildende einen Ausbildungsvertrag. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte, die in einem Ausbildungsvertrag stehen sollten, zusammengestellt. 

Schriftlicher Vertrag
Der Ausbildungsvertrag muss schriftlich zwischen Arbeitgeber und Auszubildenden geschlossen werden. Wurde dies versäumt, bleibt der Vertrag wirksam. Der Arbeitgeber hat sich aber einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht. Bei minderjährigen Auszubildenden müssen auch die Erziehungsberechtigten den Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Nach seiner Unterzeichnung muss der Vertrag unverzüglich der zuständigen Stelle nach § 11 des Berufsbildungsgesetzes übermittelt werden, die den Vertrag dann prüft und einträgt. Der Vertrag muss dem Auszubildenden sofort ausgehändigt werden.

Art der Ausbildung

Zunächst muss im Ausbildungsvertrag die Art der Ausbildung festgelegt werden. Also den Beruf in dem der Auszubildende zukünftig tätig werden soll-

Beginn und Dauer der Ausbildung
Weiterhin muss festgehalten werden, wann das Ausbildungsverhältnis beginnt und wann es endet. Die Dauer des Ausbildungsverhältnisses ist in der Ausbildungsordnung geregelt. In der Regel beginnt das Ausbildungsjahr am 01.09. und endet nach der entsprechenden Ausbildungszeit am 31.08.

Ausbildungsort und Arbeitszeiten

Der Ausbildungsvertrag muss den Ausbildungsort fixieren. Dies kann für eventuelle Fahrtkostenerstattungen von Bedeutung sein. Die täglichen Arbeitszeiten sind ebenfalls festzulegen. Meist sind diese bereits in Tarifverträgen geregelt.

Probezeit

Die Probezeit muss ebenfalls im Ausbildungsvertrag geregelt sein. Sie dauert zwischen einem und vier Monaten. 

Vergütung
Ein wichtiger Bestandteil des schriftlichen Ausbildungsvertrages ist die Regelung der Vergütung. Hier muss die Höhe der Vergütung für jedes Ausbildungsjahr wie auch den Termin der Fälligkeit der Zahlung bestimmt werden. Meistens ist die Ausbildungsvergütung auch bereits in Tarifverträgen der Gewerkschaften geregelt und muss nicht vom Auszubildenden verhandelt werden.

Urlaub
Selbstverständliche haben auch Auszubildende einen Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch ist ebenfalls oft tarifvertraglich und auch arbeitsrechtlich geregelt, er sollte dennoch im Ausbildungsvertrag konkret aufgenommen sein.

Kündigung
Der Ausbildungsvertrag muss auch erkennen lassen, wann und wie er gekündigt werden kann. Kündigungen während der Probezeit können in der Regel ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Kündigungsgründen erfolgen. Nach der Probezeit sind die Voraussetzungen einer Kündigung im Berufsbildungsgesetz geregelt.

Folgende Regelungen haben nichts in einem Ausbildungsvertrag zu suchen:
- Der Auszubildende muss für seine Ausbildung bezahlen
- Vertragsstrafen, zum Beispiel bei Kündigung des Ausbildungsvertrages durch den Auszubildenden
- Auszubildender muss nach Ende der Ausbildungszeit für eine bestimmte oder für unbestimmte Zeit weiter im Betrieb arbeiten